Was ist in Bezug auf Zuordnungen zu beachten?Eine Klammer
gleicher Ausführung kann auf
unterschiedlichen Dachpfannen Anwendung finden, der Abhebewiderstand jedoch muss im Prüfverfahren für jede Kombination jeweils
neu ermittelt werden. Zuordnungen und Befestigungsschema dürfen nicht auf andere Objekte, Sturmklammern, Deckwerkstoffe oder Traglatten übertragen werden.
Die Prüfverfahren für die Abhebewiederstände werden von FOS® mit Musterlattungen der Sortierung S10 und Musterdachpfannen am Prüfstand durchgeführt.
Abweichungen, die sich aus den Toleranzen an den drei Komponenten Deckwerkstoff, Traglattung und Befestigungselement ergeben,
können nicht berücksichtigt werden.
Durch den Nachweis zur Eignung der Sturmklammer durch die Systemprüfung ist eine zusätzliche
bauaufsichtliche Zulassung nicht notwendig. Laut der
Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Ausgabe 2017/1, sind die Klammern „Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen“. Die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erstellte Verwaltungsvorschrift ist – gemeinsam mit der neuen Musterbauordnung – als Ersatz für die Bauregelliste und die Liste der Technischen Baubestimmungen schrittweise in den Bundesländern eingeführt worden.