Für österreichische Dachdeckerbetriebe schreibt seit 2011 die ÖNorm B 3419 verbindlich vor, für eine Dachfläche die Anzahl und Anordnung von Sturmklammern zur Windsogsicherung rechnerisch zu ermitteln und in der Praxis auszuführen.
Die Klimaveränderungen und die damit einhergehende steigende Anzahl von Gewittern und Stürmen erfordern eine zuverlässige Sturmsicherung von Deckwerkstoffen an Dach und Fassade. Aus diesem Grund sind laut den ÖNormen EN 1991-1-4 und B 3419 in allen Windzonen Teilflächen von Steildächern mit Sturmklammern zu sichern. Die Befestigung der Dacheindeckung erfolgt aufgrund der Windsogermittlung nach ÖNorm EN 1991-1-4 mit ihren national festgelegten Parametern. Für die vereinfachte Ermittlung der Windsogbelastung kann die ÖNorm B 3419 herangezogen werden. Die ausreichende Sicherheit gegen das Abheben der Dacheindeckung muss nachgewiesen werden.
Die Windlasten wurden durch Messungen und aufgrund statistischer Erhebungen festgelegt. Einzelne Stürme können diese Annahmen überschreiten. Vor der Einführung des Eurocodes 1991-1-4 wurde der stärkste Sturm innerhalb der letzten 10 Jahre als Grundlage genommen. Mit dem Eurocode hat man diesen Zeitraum auf 50 Jahre erweitert. Angenommen wird also die Spitzengeschwindigkeit am Standort des Gebäudes, die einmal in 50 Jahren auftritt.
Jedes Land hat einen eigenen nationalen Anhang, der spezifische Begebenheiten wie Geländerauigkeit, Topografie und Tragwerkssteifigkeit berücksichtigt.