Gesetzliche Verpflichtung zur Nutzungssicherheit und Haftung:
Personen mit Immobilienbesitz sind verpflichtet, ihre Gebäude in einem sicheren Zustand zu halten. Dies ergibt sich aus den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten, die gesetzlich verankert sind. Eine Vernachlässigung dieser Pflichten kann zu zivilrechtlichen (Schadenersatz) und strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Regelmäßige Sichtungen:
Regelmäßige Inspektionen und Wartungen sind entscheidend, um die Sicherheit und den technischen Stand eines Gebäudes zu gewährleisten. Dies ist eine anerkannte Praxis zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten.
ÖNorm B 1300:
Die ÖNorm B 1300 ist eine österreichische Norm, die den sicheren Betrieb und die Erhaltung von Gebäuden betrifft. Sie unterstützt Eigentümer und Verwalter dabei, technische und organisatorische Maßnahmen zur Gebäudesicherheit systematisch zu planen und durchzuführen. Die Norm hilft, Haftungsrisiken zu minimieren, indem sie eine klare Dokumentation und regelmäßige Überprüfungen empfiehlt.
Risiko durch mangelhaft befestigte Dachdeckungen:
Unzureichend befestigte Dachdeckungen stellen ein erhebliches Risiko dar, insbesondere bei starken Winden oder Stürmen. Professionelle Windsogsicherungen und regelmäßige Wartungen sind daher essentiell, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Haftung bei Sturmschäden:
Eigenheim- und Haushaltsversicherungen haften in der Regel für Sturmschäden, jedoch erst ab einer Windstärke von 8 (ca. 62 km/h). Dies ist ein gängiger Standard in Versicherungsverträgen. Der Versicherungsschutz kann entfallen, wenn keine ausreichende Windsogsicherung vorhanden ist. Die genaue Handhabung kann von Versicherung zu Versicherung variieren.