Jedes europäische Land regelte bislang die Windlastermittlung aufgrund eigener Normen und Vorgaben. In Deutschland galt zunächst die DIN 1055-4, bis die Europäische Union eine einheitliche Norm festlegte – den Eurocode, der 2005 in Kraft trat. Jedes Land innerhalb der EU ist angehalten, den Eurocode 1 (Einwirkung auf Tragwerke, Teil 1-4 Windlasten) in seine Regelung zur Befestigung von Dachpfannen zu integrieren bzw. zu beachten.
Windlastberechnung auf Basis von Eurocode 1991-1-4
Der Eurocode 1991-1-4 regelt die Grundsätze der Windeinwirkungen auf Tragwerke. Auf dieser Basis wird errechnet, mit welcher die Windlast in den unterschiedlichen Windzonenbereichen zu rechnen ist.
Diese Windlasten wurden durch Messungen und aufgrund statistischer Erhebungen angenommen. Einzelne Stürme können diese Annahmen erheblich überschreiten. Vor dem Eurocode wurde der stärkste Sturm innerhalb der letzten 10 Jahre als Grundlage genommen. Mit dem Eurocode hat man diesen Zeitraum auf 50 Jahre erweitert. Angenommen wird also die Spitzengeschwindigkeit am Standort des Gebäudes, die einmal in 50 Jahren auftritt.
Jedes Land hat einen eigenen nationalen Anhang, der spezifische Begebenheiten wie Geländerauigkeit, Topographie und Tragwerkssteifigkeit berücksichtigt.